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Konzepte von EnergieKonzept
Alles im Fluss
Der ständige Feuchteschutz ist Nach DIN 1946-6 vom Architekten zu gewährleisten und mit einem Lüftungskonzept nachzuweisen. Das gilt bei der Sanierung bereits, wenn mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht oder mehr als 1/3 der Dachfläche gedämmt wird. Die Veranlassung der Umsetztung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.
Luftdicht bauen ist Stand der Technik. Wer anders plant und baut verstößt gegen diese Regeln. Im Luftdichtheitskonzept wird die Luftdichtheitsebene aufgezeigt und Detaillösungen vorgeschlagen.
Bei einer KfW-Förderung gehören das Aufstellung und die Umsetzung zu den Mindestvorgaben!
Ihre Fragen zum Thema Lüftung/Luftdichtheit beantworten wir gerne. Für Ihre Anfrage können Sie unser Kontaktformular nutzen.
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